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Chemnitz

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Damit tragen Sie dazu bei, dass die Tätigkeit der Beratungs- und Informationsstelle weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Geldspenden richten Sie bitte an:

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Kontoinhaber: WILDWASSER Chemnitz, Erzgebirge und Umland e.V.
IBAN: DE90 8705 0000 3504 0010 96
BIC: CHEKDE81XXX
Bank: Sparkasse Chemnitz

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Unterstützung.

Häufig gestellt Fragen:

  1. Was passiert mit dem Geld?
    Grundsätzlich benutzen wir Spenden zur Deckung unseres Eigenanteils der Gesamtfinanzierung. Natürlich ist es aber auch möglich, Projekte, benötigte Anschaffungen oder konkrete Einzelposten zu unterstützen. Oder aber Sie spenden für Präventions- oder Öffentlichkeitsmaterial, Literatur, etc. Möglichkeiten gibt es viele. Wenn Sie einen konkreten Posten unterstützen wollen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir unterbreiten Ihnen gern einen Vorschlag, der zu Ihrer Spendenvorstellung passt.

  2. Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?
    Als anerkannter gemeinnütziger Verein stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Spendenquittung aus. Spenden sind steuerlich absetzbar. Zum Ausstellen einer Spendenquittung benötigen wir Ihre Adresse.

  3. Sind auch Sachspenden möglich?
    Auch Sachspenden helfen uns, wenn die gespendeten Sachen Dinge sind, die wir dann nicht kaufen müssen, z.B. alle Arten von Präventions- und Weiterbildungsmaterialien, Bürohilfsmitteln oder Ausstattungsgegenständen.

  4. Werden meine Daten weitergegeben?
    Eingehende Geldspenden sowie Daten von Spender*innen werden nach datenschutzrechlichen Bestimmungen behandelt. Selbstverständlich geben wir Ihre Daten an andere nicht weiter.
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Die Projekte von WILDWASSER Chemnitz, Erzgebirge und Umland e.V. werden gefördert durch das Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz und dem Landratsamt Erzgebirgskreis. Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige Zwecke/gemeinnützige Zwecke im Bereich der Jugend - und Altenhilfe nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und haben einen gültigen Freistellungsbescheid zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Chemnitz-Süd vom 03.09.2019.

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